25
chen Boden; sie sollte nicht an die Wand gestellt
! (!Î + / X
in denen Benzin, Schmiermittel oder andere
= 7 ! !
Überprüfen Sie nach der Fertigstellung Ihrer Ar-
beit immer, dass der Bereich frei von glühenden
7
2.5 SCHUTZGAS
Verwenden Sie für den Schweißvorgang das
+ (! +
$4=
5 /
Halten Sie den Zylinder stets von jeglicher Hit-
2.6 ZULÄSSIGE LÄRMPEGEL 86/188/
EEC-REGEL.
6 6* %
Equipment, das zum elektrischen Lichtbogen-
!Î ! }
20 6 (
! 2 + -
> /8 * -
* % 0 )
wird dringend empfohlen, dass die Bediener ei-
>
2.7 ELEKTROMAGNETISCHE
KOMPATIBILITÄT.
+ ' +"'X
"')<
Schweißeinheit eine Inspektion der Umgebung
vor, unter Berücksichtigung folgender Richtlini-
en:
?< (! + *
)* / +/ +-
leitungen, Telefonleitungen oder anderes Equip-
2- Vergewissern Sie sich, dass sich keine Ra-
* #* *
3- Vergewissern Sie sich, dass sich keine Com-
puter oder andere Steuerungssysteme in der
*
4- Vergewissern Sie sich, dass sich niemand
9 98*
2 )* \<Ó%-
+ + )*
6
' #* /8 ! *-
+Î
+8 /8 ! !
?< + +8 +
&7X<# !
+ & !
2- Die Ausgangskabel der Einheit sollten ge-
kürzt werden; diese sollten nahe beieinander
gehalten werden und am Boden entlanggeführt
!
3- Alle Verkleidungsplatten der Einheit sollten
korrekt geschlossen werden, nachdem die War-
% !
2.8 MEDIZINISCHE BEHANDLUNG
UND NOTFALLBEHANDLUNG
&-
9< !* ^ +
für die unverzügliche Behandlung von Elektro-
/<> > &
Einrichtung sollte für die unverzügliche Behand-
lung von Verbrennungen am Auge und Hautver-
*
IM NOTFALL (ERSTE HILFE):
Rufen Sie sofort einen Arzt und den Kran-
kenwagen.
Wenden Sie Erste Hilfe-Techniken an, die
vom Roten Kreuz empfohlen werden.
ACHTUNG: EIN ELEKTROSCHOCK KANN
TÖDLICH SEIN
Sollte eine Person bewusstlos sein und
besteht der Verdacht auf einen Elektro-
schock, berühren Sie diese Person nicht,
wenn sie in Kontakt mit Schweiß-Equip-
ment oder anderen spannungsführenden
Teilen ist. Trennen Sie (offenen) Strom über
den Wandschalter und wenden Sie dann
Erste Hilfe an. Trockenes Holz, Holzbesen
oder andere Isoliermaterialien können ver-
wendet werden, um
Kabel, wenn nötig, von der Person zu be-
wegen.